Änderung des Patientenverfügungs-Gesetzes – in Kraft seit 16.01.2019!
Das seit 01. Juni 2006 bestehende Patientenverfügungs-Gesetz wurde im Herbst 2018 überarbeitet. Das Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wurde (= PatVG-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 12/2019) ist seit 16.01.2019 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen der Novelle sind:
- Die Gültigkeitsfrist von verbindlichen Patientenverfügungen wird von fünf auf acht Jahre verlängert.
- Es besteht die Möglichkeit der Speicherung von Patientenverfügungen in ELGA. (Die Speicherung in ELGA wird voraussichtlich frühestens im Jahr 2020 möglich sein.)
- Die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung war bis zur Novelle entweder bei einem Rechtsanwalt, einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung möglich. Seit 16.01.2019 können Patientenverfügungen nun auch vor einem rechtskundigen Mitarbeiter eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden.
- Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass sich die Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die Wirkungen, die Änderungen und die Beendigung einer Patientenverfügung für Behandlungen in Österreich (also auch von ausländischen Patienten) nach österreichischem Recht richten.
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